Unsere Verantwortung
Exertis AV
Als international agierendes Unternehmen innerhalb der DCC plc/Exertis Gruppe genießt Exertis Pro AV (ehemals COMM-TEC) ein hohes Ansehen bei Geschäftspartnern und Mitarbeitern. Wir setzen auf Integrität sowie auf ethisch und rechtlich einwandfreies Handeln und bekennen uns klar zu dieser Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern und Geschäftspartnern.
Unser Verhaltenskodex definiert unsere Verpflichtung zu höchsten Standards im Geschäftsgebaren. Er bietet praktische Anleitungen für die Mitarbeiter der DCC-Gruppe in Bereichen wie Wettbewerbsrecht, Antibestechung, Schutz persönlicher Daten und Integrität der Lieferkette. Der Verhaltenskodex legt Standards fest, die von allen Managern und Mitarbeitern der Gruppe erwartet werden. Er erklärt außerdem, wie Mitarbeiter Fragen zur Einhaltung von Vorschriften stellen und Bedenken äußern können.
Jeder Mitarbeiter erhält bei seinem Beitritt eine Kopie des Verhaltenskodex. In bestimmten Bereichen haben wir zudem detailliertere Richtlinien, die auf dieser Website zur Verfügung stehen. Fragen, Anregungen und Hinweise zu Compliance-Themen können an compliance@exertisproav.de gerichtet werden.
Unser Verhaltenskodex definiert unsere Verpflichtung zu höchsten Standards im Geschäftsgebaren. Er bietet praktische Anleitungen für die Mitarbeiter der DCC-Gruppe in Bereichen wie Wettbewerbsrecht, Antibestechung, Schutz persönlicher Daten und Integrität der Lieferkette. Der Verhaltenskodex legt Standards fest, die von allen Managern und Mitarbeitern der Gruppe erwartet werden. Er erklärt außerdem, wie Mitarbeiter Fragen zur Einhaltung von Vorschriften stellen und Bedenken äußern können.
Jeder Mitarbeiter erhält bei seinem Beitritt eine Kopie des Verhaltenskodex. In bestimmten Bereichen haben wir zudem detailliertere Richtlinien, die auf dieser Website zur Verfügung stehen. Fragen, Anregungen und Hinweise zu Compliance-Themen können an compliance@exertisproav.de gerichtet werden.
ElektroG - Rücknahme von Altgeräten
Gemäß §7a ElektroG ist jeder Hersteller/Importeur verpflichtet, der zuständigen Behörde für die Rücknahme und Entsorgung der Elektro- und Elektronikgeräte, für die er glaubhaft macht, die ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt werden oder das solche Geräte gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt werden, ein Rücknahmekonzept vorzulegen.
Exertis AV hat hierfür die take-e-way GmbH beauftragt.
Endnutzer, die Altgeräte abgeben möchten, füllen den entsprechenden Fragebogen unter https://www.take-e-way.de aus. Nach Freigabe organisiert die take-e-way GmbH die Rücknahme und führt die Altgeräte der Wiederverwendung oder ordnungsgemäßen Verwertung gemäß §20 ElektroG zu.
Detaillierte Informationen finden Sie in den Hersteller-Informationen gemäß §19a ElektroG (PDF).
Exertis AV hat hierfür die take-e-way GmbH beauftragt.
Endnutzer, die Altgeräte abgeben möchten, füllen den entsprechenden Fragebogen unter https://www.take-e-way.de aus. Nach Freigabe organisiert die take-e-way GmbH die Rücknahme und führt die Altgeräte der Wiederverwendung oder ordnungsgemäßen Verwertung gemäß §20 ElektroG zu.
Detaillierte Informationen finden Sie in den Hersteller-Informationen gemäß §19a ElektroG (PDF).
SVHC Information - REACH-Verordnung
Die europäische Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006, bekannt als REACH-Verordnung, ist seit dem 1. Juni 2007 in Kraft. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (auf Deutsch: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien).
Exertis Pro AV ist als Lieferant von Erzeugnissen gemäß der REACH-Verordnung verpflichtet, den Anforderungen von Artikel 33 (1) nachzukommen. Das bedeutet: Jeder Lieferant eines Erzeugnisses, das einen gemäß Artikel 57 identifizierten und nach Artikel 59 Absatz 1 bestimmten Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthält, muss dem Abnehmer ausreichende Informationen zur Verfügung stellen, einschließlich des Namens des betreffenden Stoffes.
Die aktuelle SVHC-Liste (Substances of Very High Concern) finden Sie auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA): SVHC-Liste.
Artikel aus unserem Portfolio, die SVHC enthalten, können in dieser Datei eingesehen werden.
Exertis Pro AV ist als Lieferant von Erzeugnissen gemäß der REACH-Verordnung verpflichtet, den Anforderungen von Artikel 33 (1) nachzukommen. Das bedeutet: Jeder Lieferant eines Erzeugnisses, das einen gemäß Artikel 57 identifizierten und nach Artikel 59 Absatz 1 bestimmten Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthält, muss dem Abnehmer ausreichende Informationen zur Verfügung stellen, einschließlich des Namens des betreffenden Stoffes.
Die aktuelle SVHC-Liste (Substances of Very High Concern) finden Sie auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA): SVHC-Liste.
Artikel aus unserem Portfolio, die SVHC enthalten, können in dieser Datei eingesehen werden.
Exertis/DCC Policies
Unsere Verantwortung
Exertis AV
Als international agierendes Unternehmen innerhalb der DCC plc/Exertis Gruppe genießt Exertis Pro AV (ehemals COMM-TEC) ein hohes Ansehen bei Geschäftspartnern und Mitarbeitern. Wir setzen auf Integrität sowie auf ethisch und rechtlich einwandfreies Handeln und bekennen uns klar zu dieser Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern und Geschäftspartnern.
Unser Verhaltenskodex definiert unsere Verpflichtung zu höchsten Standards im Geschäftsgebaren. Er bietet praktische Anleitungen für die Mitarbeiter der DCC-Gruppe in Bereichen wie Wettbewerbsrecht, Antibestechung, Schutz persönlicher Daten und Integrität der Lieferkette. Der Verhaltenskodex legt Standards fest, die von allen Managern und Mitarbeitern der Gruppe erwartet werden. Er erklärt außerdem, wie Mitarbeiter Fragen zur Einhaltung von Vorschriften stellen und Bedenken äußern können.
Jeder Mitarbeiter erhält bei seinem Beitritt eine Kopie des Verhaltenskodex. In bestimmten Bereichen haben wir zudem detailliertere Richtlinien, die auf dieser Website zur Verfügung stehen. Fragen, Anregungen und Hinweise zu Compliance-Themen können an compliance@exertisproav.de gerichtet werden.
Unser Verhaltenskodex definiert unsere Verpflichtung zu höchsten Standards im Geschäftsgebaren. Er bietet praktische Anleitungen für die Mitarbeiter der DCC-Gruppe in Bereichen wie Wettbewerbsrecht, Antibestechung, Schutz persönlicher Daten und Integrität der Lieferkette. Der Verhaltenskodex legt Standards fest, die von allen Managern und Mitarbeitern der Gruppe erwartet werden. Er erklärt außerdem, wie Mitarbeiter Fragen zur Einhaltung von Vorschriften stellen und Bedenken äußern können.
Jeder Mitarbeiter erhält bei seinem Beitritt eine Kopie des Verhaltenskodex. In bestimmten Bereichen haben wir zudem detailliertere Richtlinien, die auf dieser Website zur Verfügung stehen. Fragen, Anregungen und Hinweise zu Compliance-Themen können an compliance@exertisproav.de gerichtet werden.
ElektroG - Rücknahme von Altgeräten
Gemäß §7a ElektroG ist jeder Hersteller/Importeur verpflichtet, der zuständigen Behörde für die Rücknahme und Entsorgung der Elektro- und Elektronikgeräte, für die er glaubhaft macht, die ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt werden oder das solche Geräte gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt werden, ein Rücknahmekonzept vorzulegen.
Exertis AV hat hierfür die take-e-way GmbH beauftragt.
Endnutzer, die Altgeräte abgeben möchten, füllen den entsprechenden Fragebogen unter https://www.take-e-way.de aus. Nach Freigabe organisiert die take-e-way GmbH die Rücknahme und führt die Altgeräte der Wiederverwendung oder ordnungsgemäßen Verwertung gemäß §20 ElektroG zu.
Detaillierte Informationen finden Sie in den Hersteller-Informationen gemäß §19a ElektroG (PDF).
Exertis AV hat hierfür die take-e-way GmbH beauftragt.
Endnutzer, die Altgeräte abgeben möchten, füllen den entsprechenden Fragebogen unter https://www.take-e-way.de aus. Nach Freigabe organisiert die take-e-way GmbH die Rücknahme und führt die Altgeräte der Wiederverwendung oder ordnungsgemäßen Verwertung gemäß §20 ElektroG zu.
Detaillierte Informationen finden Sie in den Hersteller-Informationen gemäß §19a ElektroG (PDF).
SVHC Information - REACH-Verordnung
Die europäische Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006, bekannt als REACH-Verordnung, ist seit dem 1. Juni 2007 in Kraft. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (auf Deutsch: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien).
Exertis Pro AV ist als Lieferant von Erzeugnissen gemäß der REACH-Verordnung verpflichtet, den Anforderungen von Artikel 33 (1) nachzukommen. Das bedeutet: Jeder Lieferant eines Erzeugnisses, das einen gemäß Artikel 57 identifizierten und nach Artikel 59 Absatz 1 bestimmten Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthält, muss dem Abnehmer ausreichende Informationen zur Verfügung stellen, einschließlich des Namens des betreffenden Stoffes.
Die aktuelle SVHC-Liste (Substances of Very High Concern) finden Sie auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA): SVHC-Liste.
Artikel aus unserem Portfolio, die SVHC enthalten, können in dieser Datei eingesehen werden.
Exertis Pro AV ist als Lieferant von Erzeugnissen gemäß der REACH-Verordnung verpflichtet, den Anforderungen von Artikel 33 (1) nachzukommen. Das bedeutet: Jeder Lieferant eines Erzeugnisses, das einen gemäß Artikel 57 identifizierten und nach Artikel 59 Absatz 1 bestimmten Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthält, muss dem Abnehmer ausreichende Informationen zur Verfügung stellen, einschließlich des Namens des betreffenden Stoffes.
Die aktuelle SVHC-Liste (Substances of Very High Concern) finden Sie auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA): SVHC-Liste.
Artikel aus unserem Portfolio, die SVHC enthalten, können in dieser Datei eingesehen werden.