ElektroG
Rücknahme von Altgeräten
Laut §7a ElektroG ist jeder Hersteller / Importeur verpflichtet, der zuständigen Behörde für die Rücknahme und Entsorgung der Elektro- und Elektronikgeräte, für die er glaubhaft macht, dass sie ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt werden oder dass solch Geräte gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt werden, ein Rücknahmekonzept vorzulegen.Wir haben hierfür die take-e-way GmbH beauftragt. Der Endnutzer, der ein Altgerät abgeben will, füllt einen Fragebogen unter
https://www.take-e-way.de/fileadmin/user_upload/TEW/Formulare/21192_tew-Anfrage_Elektroaltgeraete_LY5.pdf
zu den Details des Auftrags aus.
Nähere Informationen können Sie den Hersteller-Informationen gemäß §19 a ElektroG3 entnehmen (PDF).
Nach Freigabe durch uns, führt die take-e-way GmbH die Rücknahme durch und führt die Altgeräte der Vorbereitung zur Wiederverwendung zu oder der Behandlung und Verwertung gem. § 20 ElektroG.
ElektroG
Rücknahme von Altgeräten
Laut §7a ElektroG ist jeder Hersteller / Importeur verpflichtet, der zuständigen Behörde für die Rücknahme und Entsorgung der Elektro- und Elektronikgeräte, für die er glaubhaft macht, dass sie ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt werden oder dass solch Geräte gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt werden, ein Rücknahmekonzept vorzulegen.Wir haben hierfür die take-e-way GmbH beauftragt. Der Endnutzer, der ein Altgerät abgeben will, füllt einen Fragebogen unter
https://www.take-e-way.de/fileadmin/user_upload/TEW/Formulare/21192_tew-Anfrage_Elektroaltgeraete_LY5.pdf
zu den Details des Auftrags aus.
Nähere Informationen können Sie den Hersteller-Informationen gemäß §19 a ElektroG3 entnehmen (PDF).
Nach Freigabe durch uns, führt die take-e-way GmbH die Rücknahme durch und führt die Altgeräte der Vorbereitung zur Wiederverwendung zu oder der Behandlung und Verwertung gem. § 20 ElektroG.